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Wir kämpfen für Ihr Recht.

und leisten viel für Sie

Willkommen bei Schwarz Rechtsanwälte:
Ihre Experten für Verkehrsrecht!

„Schwarz Rechtsanwälte“ ist eine im Jahr 2005 gegründete und auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei in Süddeutschland.

Die im schwäbischen Weißenhorn ansässige Kanzlei hat sich im Laufe der Jahre zu einer festen Größe im Verkehrsrecht entwickelt, was sich auch in zahlreichen veröffentlichten Gerichtsentscheidungen bestätigt.



Unser Team: tierisch gut, unglaublich stark!

Unser Team setzt sich kompetent, engagiert und partnerschaftlich für Ihre Belange ein. Es besteht unter anderem aus Rechtsanwälten sowie Sachbearbeitern für Unfallschadenregulierung, die ausschließlich im Bereich des Verkehrsrechts tätig sind.

Als Mandant profitieren Sie von unserem fundierten Fachwissen und dem absoluten Willen, Ihre Interessen erfolgreich durchzusetzen – gekonnt, mit Fingerspitzengefühl und wenn’s sein muss auch mit harten Bandagen.

Karriere: Durchbeißen ist Pflicht!

Sie begeistern sich wie wir für Verkehrsrecht oder haben bereits Erfahrungen in diesem spannenden Rechtsgebiet gesammelt? Der Erfolg Ihrer Mandanten ist Ihnen ebenso wichtig, wie Ihre eigene Karriere? Und Sie haben Spaß, in einem starken Team mit engagierten, freundlichen Kollegen täglich Höchstleistungen zu vollbringen und bei erfahrenen Profis dazu zu lernen?

Dann passen Sie zu uns und wir sollten uns kennenlernen. Denn mit unserer Kanzlei wächst auch die Anzahl unserer Mandanten und deshalb brauchen wir Sie als Verstärkung.

Neben Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen suchen wir auch regelmäßig Rechtsanwaltsfachangestellte, Referendare, Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen sowie Auszubildende.

Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung zu Händen der Frau Rechtsanwältin Schwarz per E-Mail an: schwarz at schwarz-weissenhorn dot de

Aktuelle Stellenangebote

  • Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (m/w/d)
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  • Referendarin / Referendar (m/w/d)
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Formularcenter: ein Service, der vieles leichter macht!

Von allgemeinen Formularen bis zu speziellen Formularen zum Verkehrsrecht – hier finden Sie alles, was Ihnen und uns dabei hilft, Prozesse zu vereinfachen, unsere Zusammenarbeit effizienter zu gestalten und Ihnen schneller zu Ihrem Recht zu verhelfen. Laden Sie sich einfach die entsprechenden Formulare herunter.

Urteile & Publikationen: Voller Einsatz zahlt sich aus!

Urteile

Recht zu haben ist eine Sache, Recht zu bekommen eine ganz andere. Wie erfolgreich wir die Interessen unserer Mandanten vertreten und ihr Recht auch vor Gericht erstreiten, zeigen die erstrittenen Urteile:

  • AG Coburg v. 25.04.2024, Az. 12 C 3058/23 – Sachverständigenkosten, Vorhaltekosten Schlagworte: Sachverständigenkosten, Vorhaltekosten, deklaratorisches Schuldanerkenntnis Mehr
    AG Coburg v. 25.04.2024, Az. 12 C 3058/23

    Das Amtsgericht Coburg hat restliche Sachverständigenkosten zugesprochen – Zug-um-Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Geschädigten gegen den Sachverständigen an die Versicherung.
    Dabei hat sich das Amtsgericht Coburg an der BVSK-Honorarbefragung 2022 orientiert. Das Grundhonorar wurde nach dem Mittelwert im Honorarkorridor HB V bemessen.
    Weiterhin wurden geltend gemachte Vorhaltekosten nahezu vollumfänglich zugesprochen – diese wurden der Höhe nach etwas reduziert.
    Außergerichtlich waren die geltend gemachten Vorhaltekosten dem Grunde nach unstreitig. Lediglich die Höhe wurde nicht anerkannt.
    Die Beklagte hatte im gerichtlichen Verfahren – entgegen dem vorgerichtlichen Regulierungsverhalten – die Vorhaltekosten auch dem Grunde nach angegriffen.
    Im außergerichtlichen Regulierungsverhalten sah das Gericht jedoch ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis, so dass die Vorhaltekosten dem Grunde nach dem Streit entzogen wurden.

  • AG München v. 22.04.2024, Az. 336 C 19878/23 – Reparaturkosten Schlagworte: Reparaturkosten, Abtretung Mehr
    AG München v. 22.04.2024, Az. 336 C 19878/23

    Das Amtsgericht München hat restliche, konkret angefallene Reparaturkosten vollumfänglich zugesprochen – Zug-um-Zug gegen Abtretung der Ansprüche der Geschädigten gegen das reparierende Autohaus.
    Dabei hat das Amtsgericht München Bezug genommen auf die Entscheidung des BGH vom 16.01.2024, Az. VI ZR 253/22.

  • AG Schwäbisch Gmünd v. 16.04.2024, Az. 2 C 666/23 – Reparaturkosten Schlagworte: Reparaturkosten, Anerkenntnis Mehr
    AG Schwäbisch Gmünd v. 16.04.2024, Az. 2 C 666/23

    Eingeklagt wurden mit Klageschrift vom 21.12.2023 restliche, konkret angefallene Reparaturkosten.
    Nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 16.01.2024 zum Werkstattrisiko wurde der ursprüngliche Zahlungsantrag dahingehend abgeändert, dass nunmehr beantragt wurde, die restlichen Reparaturkosten direkt an die Werkstatt zu bezahlen, Zug-um-Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Geschädigten gegen die Werkstatt an die Krafthaftpflichtversicherung.
    Daraufhin hat der Krafthaftpflichtversicherer anerkannt und sich gegen die Auferlegung der Kosten gewehrt.
    Die Kosten des Rechtsstreit hat jedoch – so das Amtsgericht – der Krafthaftpflichtversicherer zu tragen.
    Ein sofortiges Anerkenntnis lag nicht vor. Außergerichtlich wurde der Krafthaftpflichtversicherer bereits mehrmals aufgefordert, die restlichen, konkreten Reparaturkosten direkt an die Werkstatt zu bezahlen.

Publikationen

Unsere Urteile wurden insbesondere in Fachzeitschriften und Newslettern für das Verkehrsrecht veröffentlicht:

  • Unfallregulierung effektiv
  • Verkehrsrecht aktuell
  • Newsletter BVSK
  • Diverse weitere Fachzeitschriften

Mandantenstimmen: Zufriedenheit Schwarz auf Weiß!

Wir setzen uns täglich mit großem Engagement für unsere zahlreichen Mandanten ein. Und trotz der Vielzahl an Fällen, die für uns ein hohes Arbeitspensum mit sich bringt, garantieren wir konstant hohe Qualität – und kämpfen in jedem Fall dafür, das Maximum für unsere Mandanten herauszuholen. Ein Grundsatz der sich lohnt. Ihr Feedback gibt uns Recht:

Kontakt: Berührungsängste gibt es nicht!

Ein Kontakt, der sich lohnt
Wenn Sie konkrete Unterstützung benötigen oder allgemeine Fragen zur Kanzlei, zu unseren Leistungen oder zu unseren Stellenangeboten haben, sind wir gerne für Sie da. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
SCHWARZ Rechtsanwälte
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Tel.: +49 (0) 73 09 / 42 82 0
Fax: +49 (0) 73 09 / 42 82 222
E-Mail: kanzlei at schwarz-weissenhorn dot de
Ihr Weg zu SCHWARZ Rechtsanwälte:
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