Willkommen bei Schwarz Rechtsanwälte:
Ihre Experten für Verkehrsrecht!
„Schwarz Rechtsanwälte“ ist eine im Jahr 2005 gegründete und auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei in Süddeutschland.
Die im schwäbischen Weißenhorn ansässige Kanzlei hat sich im Laufe der Jahre zu einer festen Größe im Verkehrsrecht entwickelt, was sich auch in zahlreichen veröffentlichten Gerichtsentscheidungen bestätigt.
Unsere Leistungen: Wir kämpfen für Ihr Recht!
Unser umfassendes Leistungsspektrum deckt alle Bereiche des Verkehrsrechts ab:
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Schadenregulierungnach einem Verkehrsunfall
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Fuhrparkangelegenheiten
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Ordungswidrigkeiten- angelegenheiten
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Kfz-kaufvertragliche Angelegenheiten
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Führerscheinangelegenheiten
Weiterhin sind wir umfassend beratend, schulend und vertretend tätig für:
Autohäuser / Reparaturbetriebe, Mietwagen- und Abschleppunternehmen, Sachverständige, Speditionen sowie Fuhrparkunternehmen.
Unser Team: tierisch gut, unglaublich stark!
Unser Team setzt sich kompetent, engagiert und partnerschaftlich für Ihre Belange ein. Es besteht unter anderem aus Rechtsanwälten sowie Sachbearbeitern für Unfallschadenregulierung, die ausschließlich im Bereich des Verkehrsrechts tätig sind.
Als Mandant profitieren Sie von unserem fundierten Fachwissen und dem absoluten Willen, Ihre Interessen erfolgreich durchzusetzen – gekonnt, mit Fingerspitzengefühl und wenn’s sein muss auch mit harten Bandagen.
Karriere: Durchbeißen ist Pflicht!
Sie begeistern sich wie wir für Verkehrsrecht oder haben bereits Erfahrungen in diesem spannenden Rechtsgebiet gesammelt? Der Erfolg Ihrer Mandanten ist Ihnen ebenso wichtig, wie Ihre eigene Karriere? Und Sie haben Spaß, in einem starken Team mit engagierten, freundlichen Kollegen täglich Höchstleistungen zu vollbringen und bei erfahrenen Profis dazu zu lernen?
Dann passen Sie zu uns und wir sollten uns kennenlernen. Denn mit unserer Kanzlei wächst auch die Anzahl unserer Mandanten und deshalb brauchen wir Sie als Verstärkung.
Neben Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen suchen wir auch regelmäßig Rechtsanwaltsfachangestellte, Referendare, Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen sowie Auszubildende.
Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung zu Händen der Frau Rechtsanwältin Schwarz per E-Mail an: schwarz at schwarz-weissenhorn dot de
Formularcenter: ein Service, der vieles leichter macht!
Von allgemeinen Formularen bis zu speziellen Formularen zum Verkehrsrecht – hier finden Sie alles, was Ihnen und uns dabei hilft, Prozesse zu vereinfachen, unsere Zusammenarbeit effizienter zu gestalten und Ihnen schneller zu Ihrem Recht zu verhelfen. Laden Sie sich einfach die entsprechenden Formulare herunter.
Urteile & Publikationen: Voller Einsatz zahlt sich aus!
Urteile
Recht zu haben ist eine Sache, Recht zu bekommen eine ganz andere. Wie erfolgreich wir die Interessen unserer Mandanten vertreten und ihr Recht auch vor Gericht erstreiten, zeigen die erstrittenen Urteile:
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AG Öhringen v. 09.01.2025, Az. 2 C 301/24 – Abschleppkosten Schlagworte: Abschleppkosten, Zug-um-Zug, Schuldanerkenntnis
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AG Öhringen v. 09.01.2025, Az. 2 C 301/24
Das Amtsgericht Öhringen hat restliche Abschleppkosten, die der Geschädigte in Vorleistung bezahlt hatte, vollumfänglich zugesprochen – Zug-um-Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche des Geschädigten gegen den Abschleppunternehmer an den Krafthaftpflichtversicherer. Außergerichtlich war nur die Höhe der Abschleppkosten streitig. Das außergerichtliche Abrechnungsverhalten bewertete das Gericht als deklaratorisches Schuldanerkenntnis. Erstmals im gerichtlichen Verfahren wurde die Erforderlichkeit des Abschleppvorgangs an sich „angegriffen“. Damit ist der Krafthaftpflichtversicherer jedoch auf Grund des deklaratorischen Schuldanerkenntnisses jedoch nicht durchgedrungen.
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LG Ulm v. 03.05.2024, Az. 6 O 75/23 – Reparaturkosten, Nutzungsausfallschaden, Sachverständigenkosten Schlagworte: 130%, Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten, Ergänzungsgutachten
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LG Ulm v. 03.05.2024, Az. 6 O 75/23
Der unfallgeschädigte Kläger hat bei unstreitiger 100%iger Haftung des Krafthaftpflichtversicherers ein Sachverständigengutachten zur Schadenschätzung in Auftrag gegeben.
Nach den prognostizierten Zahlen im Gutachten war eine konkrete Reparatur möglich, nachdem sich der prognostizierte Reparaturaufwand im Rahmen der 130%-Grenze bewegte.
Der Kläger hat die konkrete Reparatur in Auftrag gegeben und sodann wurde der Schaden konkret beziffert. Der Krafthaftpflichtversicherer hat hiernach den Wiederbeschaffungswert reduziert und auf Totalschadenbasis abgerechnet. Die restlichen, sodann eingeklagten Reparaturkosten wurden vollumfänglich zugesprochen. Ein Auswahlverschulden konnte dem Kläger nicht vorgeworfen werden. Auch ein Verstoß gegen die dem Kläger obliegende Prüfpflicht konnte nicht festgestellt werden. Der Kläger dufte sich auf das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten verlassen, weshalb ihm die konkreten Reparaturkosten zu erstatten sind. Weiterhin wurde dem Kläger Nutzungsausfallentschädigung zugesprochen, ebenso die Kosten für ein Ergänzungsgutachten, welches nach den außergerichtlich vorgetragenen Einwänden des Krafthaftpflichtversicherers in Auftrag gegeben wurde. Der vom LG Ulm verurteilte Krafthaftpflichtversicherer hat Berufung zum OLG Stuttgart eingelegt, die jedoch nach einem richterlichen Hinweis dahingehend, dass bezüglich des Sachverständigen kein Auswahlverschulden vorliegt und die Berufung nicht erfolgreich sein dürfte, zurückgenommen wurde. -
AG Backnang v. 28.11.2024, Az. 6 C 89/24 – Haftungsproblematik, Überholerunfall Schlagworte: Haftung, Überholer
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AG Backnang v. 28.11.2024, Az. 6 C 89/24
Der geschädigte Kläger überholte eine Fahrzeugkolonne. Diese bestand aus einem vorausfahrenden LKW und dem dahinter fahrenden Beklagtenfahrzeug.
Als sich das klägerische Fahrzeug auf Höhe des Beklagtenfahrzeuges befand, scherte dieses ebenfalls zum Überholen des LKW aus, woraufhin es zur Kollision des sich mitten im Überholvorgang befindlichen klägerischen Fahrzeuges kam.
Das Amtsgericht Backnang hat dem überholenden Kläger 100%igen Schadensersatz zugesprochen. Ein schuldhafter Sorgfaltspflichtverstoß – so das Amtsbericht Backnang – konnte dem Kläger nicht nachgewiesen werden.
Der Lenkerin des Beklagtenfahrzeuges konnte hingegen ein Verstoß gegen die Rückschaupflicht angelastet werden. Die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeuges tritt – so das Amtsgericht Backnang – hinter dem schwerwiegenden Sorgfaltspflichtverstoß der Lenkerin des Beklagtenfahrzeuges vollumfänglich zurück.
Unsere Urteile wurden insbesondere in Fachzeitschriften und Newslettern für das Verkehrsrecht veröffentlicht:
- Unfallregulierung effektiv
- Verkehrsrecht aktuell
- Newsletter BVSK
- Diverse weitere Fachzeitschriften
Mandantenstimmen: Zufriedenheit Schwarz auf Weiß!
Wir setzen uns täglich mit großem Engagement für unsere zahlreichen Mandanten ein. Und trotz der Vielzahl an Fällen, die für uns ein hohes Arbeitspensum mit sich bringt, garantieren wir konstant hohe Qualität – und kämpfen in jedem Fall dafür, das Maximum für unsere Mandanten herauszuholen. Ein Grundsatz der sich lohnt. Ihr Feedback gibt uns Recht:
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ich wollte mich jetzt nach Abschluss des Falls wirklich von Herzen für [...]
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aus Höchberg
ich wollte mich jetzt nach Abschluss des Falls wirklich von Herzen für Ihre Arbeit bedanken, ich hatte privat eine schwere Zeit und bin so froh, dass ich mich nicht mit dem Unfallgegner selbst herumschlagen musste, sondern dass ich Sie als kompetente Hilfe in Anspruch nehmen konnte.
Die Zusammenarbeit war wirklich sehr unkompliziert und ich habe mich immer sehr gut und zeitnah über den aktuellen Stand informiert gefühlt. Ein großes Kompliment für Ihre Arbeit!
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Beim jetzigen Stand der Unfalllage bin ich sehr Erfreut und möchte mich [...]
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aus Neu-Ulm
Beim jetzigen Stand der Unfalllage bin ich sehr Erfreut und möchte mich bei allen Mitarbeitern die an diesem Fall mitgearbeitet haben recht herzlich bedanken .
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ich bedanke mich bei Ihnen für die äußerst kompetente und professionelle Vertretung [...]
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aus Aichtal
ich bedanke mich bei Ihnen für die äußerst kompetente und professionelle Vertretung meine Schadenersatzansprüche gegenüber der Versicherung.
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vielen Dank für die sehr gute Abwicklung des Schadenfalles durch Ihre Kanzlei. [...]
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aus Schelklingen
vielen Dank für die sehr gute Abwicklung des Schadenfalles durch Ihre Kanzlei. Es ging alles so reibungslos und erfolgreich.
Ich hoffe ja, dass ich Ihre Dienste nicht nochmals in Anspruch nehmen muss, aber wenn es nötig werden sollte, werde ich mich sehr gerne wieder an Sie wenden.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Mitarbeitern weiterhin viel Erfolg und alles Gute.
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vorweg möchte ich mich bei Ihnen und Ihren Mitarbeitern für Ihre großartige [...]
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aus Westerstetten
vorweg möchte ich mich bei Ihnen und Ihren Mitarbeitern für Ihre großartige Arbeit bedanken. Ich weiß, es ist Ihr täglich Brot aber ich bin so dankbar, dass ihr eure Arbeit so sensationell macht, dass ich absolut keine Sorgen haben muss. Ich fühle mich so gut aufgehoben und betreut. Habe euch schon etliche Male weiterempfohlen an Kollegen und Freunde und alle sagen das Gleiche.
Aktuelles
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Notleidenden Kindern eine gute Zukunft schenken – ein Projekt, das wir aus Überzeugung unterstützen
Exklusive Einblicke, spannende Ausblicke, Neuigkeiten rund um die Kanzlei – ab sofort in unserem Blog
Kontakt: Berührungsängste gibt es nicht!
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