Willkommen bei Schwarz Rechtsanwälte:
Ihre Experten für Verkehrsrecht!
„Schwarz Rechtsanwälte“ ist eine im Jahr 2005 gegründete und auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei in Süddeutschland.
Die im schwäbischen Weißenhorn ansässige Kanzlei hat sich im Laufe der Jahre zu einer festen Größe im Verkehrsrecht entwickelt, was sich auch in zahlreichen veröffentlichten Gerichtsentscheidungen bestätigt.
Unsere Leistungen: Wir kämpfen für Ihr Recht!
Unser umfassendes Leistungsspektrum deckt alle Bereiche des Verkehrsrechts ab:
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Schadenregulierungnach einem Verkehrsunfall
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Fuhrparkangelegenheiten
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Ordungswidrigkeiten- angelegenheiten
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Kfz-kaufvertragliche Angelegenheiten
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Führerscheinangelegenheiten
Weiterhin sind wir umfassend beratend, schulend und vertretend tätig für:
Autohäuser / Reparaturbetriebe, Mietwagen- und Abschleppunternehmen, Sachverständige, Speditionen sowie Fuhrparkunternehmen.
Unser Team: tierisch gut, unglaublich stark!
Unser Team setzt sich kompetent, engagiert und partnerschaftlich für Ihre Belange ein. Es besteht unter anderem aus Rechtsanwälten sowie Sachbearbeitern für Unfallschadenregulierung, die ausschließlich im Bereich des Verkehrsrechts tätig sind.
Als Mandant profitieren Sie von unserem fundierten Fachwissen und dem absoluten Willen, Ihre Interessen erfolgreich durchzusetzen – gekonnt, mit Fingerspitzengefühl und wenn’s sein muss auch mit harten Bandagen.
Karriere: Durchbeißen ist Pflicht!
Sie begeistern sich wie wir für Verkehrsrecht oder haben bereits Erfahrungen in diesem spannenden Rechtsgebiet gesammelt? Der Erfolg Ihrer Mandanten ist Ihnen ebenso wichtig, wie Ihre eigene Karriere? Und Sie haben Spaß, in einem starken Team mit engagierten, freundlichen Kollegen täglich Höchstleistungen zu vollbringen und bei erfahrenen Profis dazu zu lernen?
Dann passen Sie zu uns und wir sollten uns kennenlernen. Denn mit unserer Kanzlei wächst auch die Anzahl unserer Mandanten und deshalb brauchen wir Sie als Verstärkung.
Neben Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen suchen wir auch regelmäßig Rechtsanwaltsfachangestellte, Referendare, Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen sowie Auszubildende.
Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung zu Händen der Frau Rechtsanwältin Schwarz per E-Mail an: schwarz at schwarz-weissenhorn dot de
Formularcenter: ein Service, der vieles leichter macht!
Von allgemeinen Formularen über Abtretungen bis zu speziellen Formularen zum Verkehrsrecht – hier finden Sie alles, was Ihnen und uns dabei hilft, Prozesse zu vereinfachen, unsere Zusammenarbeit effizienter zu gestalten und Ihnen schneller zu Ihrem Recht zu verhelfen. Laden Sie sich einfach die entsprechenden Formulare herunter.
Urteile & Publikationen: Voller Einsatz zahlt sich aus!
Urteile
Recht zu haben ist eine Sache, Recht zu bekommen eine ganz andere. Wie erfolgreich wir die Interessen unserer Mandanten vertreten und ihr Recht auch vor Gericht erstreiten, zeigen die erstrittenen Urteile:
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AG Schwäbisch Gmünd v. 28.12.2020, Az. 4 C 319/20 – fiktive Abrechnung Schlagworte: UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Kleinteile, Beilackierung
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AG Schwäbisch Gmünd v. 28.12.2020, Az. 4 C 319/20
Das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd hat restliche Netto-Reparaturkosten bei fiktiver Abrechnung vollumfänglich zugesprochen.
Gekürzt wurden UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Kleinteile und Kosten für die Beilackierung.
Das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd hat maßgeblich darauf abgestellt, dass diese Positionen gerichtsbekannt bei konkreter Reparatur anfallen würden, weshalb diese Positionen auch bei fiktiver Abrechnung zu erstatten sind.
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AG Dillingen a.d. Donau v. 23.12.2020, Az. 2 C 388/20 – Reparaturkosten Schlagworte: Reparaturkosten, konkrete Reparatur, Prüfbericht
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AG Dillingen a.d. Donau v. 23.12.2020, Az. 2 C 388/20
Das AG Dillingen a.d. Donau hat restliche Reparaturkosten vollumfänglich zugesprochen, die von der Werkstatt aus abgetretenem Recht geltend gemacht wurden.
Die Reparatur wurde nach der Prognose im Gutachten durchgeführt.
Ein Prüfbericht – so das AG Dillingen – basiert lediglich auf Fotos ohne Besichtigung des Fahrzeuges und hat auch nicht den Stellenwert eines Sachverständigengutachtens.
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AG Schwäbisch Gmünd v. 22.12.2020, Az. 5 C 686/20 – Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten Schlagworte: Nutzungsausfallentschädigung, Vorhaltekosten, Abschleppkosten
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AG Schwäbisch Gmünd v. 22.12.2020, Az. 5 C 686/20
Das unfallbeschädigte Kfz wurde am 16.07.1999 erstmalig zugelassen. Auf Grund des Fahrzeugalters hatte der Krafthaftpflichtversicherer die tägliche Nutzungsausfallentschädigung von € 29,00 auf Vorhaltekosten in Höhe von täglich € 10,74 gekürzt.
Nachdem das klägerische Fahrzeug jedoch vor dem Schadenseintritt in einem gepflegten Zustand war und keinerlei erhebliche Mängel aufgewiesen hat, d.h. in seiner Nutzbarkeit in keinster Weise eingeschränkt war, wurde die restliche Nutzungsausfallentschädigung vollumfänglich zugesprochen.
Auch die gekürzten Abschleppkosten wurden vollumfänglich zugesprochen mit dem Hinweis, dass es dem Geschädigten an der Unfallstelle nicht zumutbar ist, eine Art „Marktforschung“ zu betreiben.
Unsere Urteile wurden insbesondere in Fachzeitschriften und Newslettern für das Verkehrsrecht veröffentlicht:
- Unfallregulierung effektiv
- Verkehrsrecht aktuell
- Newsletter BVSK
- Diverse weitere Fachzeitschriften
Mandantenstimmen: Zufriedenheit Schwarz auf Weiß!
Wir setzen uns täglich mit großem Engagement für unsere zahlreichen Mandanten ein. Und trotz der Vielzahl an Fällen, die für uns ein hohes Arbeitspensum mit sich bringt, garantieren wir konstant hohe Qualität – und kämpfen in jedem Fall dafür, das Maximum für unsere Mandanten herauszuholen. Ein Grundsatz der sich lohnt. Ihr Feedback gibt uns Recht:
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vorweg möchte ich mich bei Ihnen und Ihren Mitarbeitern für Ihre großartige [...]
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aus Westerstetten
vorweg möchte ich mich bei Ihnen und Ihren Mitarbeitern für Ihre großartige Arbeit bedanken. Ich weiß, es ist Ihr täglich Brot aber ich bin so dankbar, dass ihr eure Arbeit so sensationell macht, dass ich absolut keine Sorgen haben muss. Ich fühle mich so gut aufgehoben und betreut. Habe euch schon etliche Male weiterempfohlen an Kollegen und Freunde und alle sagen das Gleiche.
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herzlichen Dank für die Betreuung und der Schadensabwicklung bzgl. meines Autounfalles. Ich [...]
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aus Ederheim
herzlichen Dank für die Betreuung und der Schadensabwicklung bzgl. meines Autounfalles.
Ich habe mich wirklich sehr gut bei Ihnen aufgehoben und betreut gefühlt, es hat an nichts gefehlt.
Sollte ich nochmal einen Anwalt*in benötigen werde ich mit Sicherheit auf Sie zukommen.
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hiermit möchte ich mich herzlich für Ihre gute kompetente Arbeit und für [...]
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aus Elchingen
hiermit möchte ich mich herzlich für Ihre gute kompetente Arbeit und für die tolle Unterstützung in meinem Fall bedanken. Ich freue mich, dass jetzt alles geregelt und positiv abgeschlossen ist. Gerne empfehle ich Sie weiter.
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wir möchten uns ganz herzlich bei Ihnen und Ihrer Kanzlei für die [...]
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aus Schwäbisch Gmünd
wir möchten uns ganz herzlich bei Ihnen und Ihrer Kanzlei für die erfolgreiche und sehr kompetente Bearbeitung unserer Unfallsache bedanken. Wir fühlten uns bei Ihnen sehr gut aufgehoben und werden – sofern wir wieder eine juristische Begleitung brauchen werden – gerne wieder an Sie wenden.
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nach Ihrer tollen, telefonischen Nachricht sind wir gleich in den Urlaub gefahren. [...]
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aus Laupheim
nach Ihrer tollen, telefonischen Nachricht sind wir gleich in den Urlaub gefahren. Den konnten wir natürlich dann doppelt genießen.
Ich möchte mich ganz herzlich bei Ihnen für Ihre tolle Arbeit bedanken und komme gerne wieder auf Sie zurück, sollte ich noch einmal Hilfe brauchen.
Aktuelles
Kontakt: Berührungsängste gibt es nicht!
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Fax: +49 (0) 73 09 / 42 82 222
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