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Wir kämpfen für Ihr Recht.

und leisten viel für Sie

Willkommen bei Schwarz Rechtsanwälte:
Ihre Experten für Verkehrsrecht!

„Schwarz Rechtsanwälte“ ist eine im Jahr 2005 gegründete und auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei in Süddeutschland.

Die im schwäbischen Weißenhorn ansässige Kanzlei hat sich im Laufe der Jahre zu einer festen Größe im Verkehrsrecht entwickelt, was sich auch in zahlreichen veröffentlichten Gerichtsentscheidungen bestätigt.



Unser Team: tierisch gut, unglaublich stark!

Unser Team setzt sich kompetent, engagiert und partnerschaftlich für Ihre Belange ein. Es besteht unter anderem aus Rechtsanwälten sowie Sachbearbeitern für Unfallschadenregulierung, die ausschließlich im Bereich des Verkehrsrechts tätig sind.

Als Mandant profitieren Sie von unserem fundierten Fachwissen und dem absoluten Willen, Ihre Interessen erfolgreich durchzusetzen – gekonnt, mit Fingerspitzengefühl und wenn’s sein muss auch mit harten Bandagen.

Karriere: Durchbeißen ist Pflicht!

Sie begeistern sich wie wir für Verkehrsrecht oder haben bereits Erfahrungen in diesem spannenden Rechtsgebiet gesammelt? Der Erfolg Ihrer Mandanten ist Ihnen ebenso wichtig, wie Ihre eigene Karriere? Und Sie haben Spaß, in einem starken Team mit engagierten, freundlichen Kollegen täglich Höchstleistungen zu vollbringen und bei erfahrenen Profis dazu zu lernen?

Dann passen Sie zu uns und wir sollten uns kennenlernen. Denn mit unserer Kanzlei wächst auch die Anzahl unserer Mandanten und deshalb brauchen wir Sie als Verstärkung.

Neben Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen suchen wir auch regelmäßig Rechtsanwaltsfachangestellte, Referendare, Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen sowie Auszubildende.

Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung zu Händen der Frau Rechtsanwältin Schwarz per E-Mail an: schwarz at schwarz-weissenhorn dot de

Aktuelle Stellenangebote

  • Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (m/w/d)
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  • Referendarin / Referendar (m/w/d)
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  • Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter (m/w/d)
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Formularcenter: ein Service, der vieles leichter macht!

Von allgemeinen Formularen bis zu speziellen Formularen zum Verkehrsrecht – hier finden Sie alles, was Ihnen und uns dabei hilft, Prozesse zu vereinfachen, unsere Zusammenarbeit effizienter zu gestalten und Ihnen schneller zu Ihrem Recht zu verhelfen. Laden Sie sich einfach die entsprechenden Formulare herunter.

Urteile & Publikationen: Voller Einsatz zahlt sich aus!

Urteile

Recht zu haben ist eine Sache, Recht zu bekommen eine ganz andere. Wie erfolgreich wir die Interessen unserer Mandanten vertreten und ihr Recht auch vor Gericht erstreiten, zeigen die erstrittenen Urteile:

  • AG Öhringen v. 09.01.2025, Az. 2 C 301/24 – Abschleppkosten Schlagworte: Abschleppkosten, Zug-um-Zug, Schuldanerkenntnis Mehr
    AG Öhringen v. 09.01.2025, Az. 2 C 301/24

    Das Amtsgericht Öhringen hat restliche Abschleppkosten, die der Geschädigte in Vorleistung bezahlt hatte, vollumfänglich zugesprochen – Zug-um-Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche des Geschädigten gegen den Abschleppunternehmer an den Krafthaftpflichtversicherer. Außergerichtlich war nur die Höhe der Abschleppkosten streitig. Das außergerichtliche Abrechnungsverhalten bewertete das Gericht als deklaratorisches Schuldanerkenntnis. Erstmals im gerichtlichen Verfahren wurde die Erforderlichkeit des Abschleppvorgangs an sich „angegriffen“. Damit ist der Krafthaftpflichtversicherer jedoch auf Grund des deklaratorischen Schuldanerkenntnisses jedoch nicht durchgedrungen.

  • LG Ulm v. 03.05.2024, Az. 6 O 75/23 – Reparaturkosten, Nutzungsausfallschaden, Sachverständigenkosten Schlagworte: 130%, Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten, Ergänzungsgutachten Mehr
    LG Ulm v. 03.05.2024, Az. 6 O 75/23

    Der unfallgeschädigte Kläger hat bei unstreitiger 100%iger Haftung des Krafthaftpflichtversicherers ein Sachverständigengutachten zur Schadenschätzung in Auftrag gegeben.
    Nach den prognostizierten Zahlen im Gutachten war eine konkrete Reparatur möglich, nachdem sich der prognostizierte Reparaturaufwand im Rahmen der 130%-Grenze bewegte.
    Der Kläger hat die konkrete Reparatur in Auftrag gegeben und sodann wurde der Schaden konkret beziffert. Der Krafthaftpflichtversicherer hat hiernach den Wiederbeschaffungswert reduziert und auf Totalschadenbasis abgerechnet. Die restlichen, sodann eingeklagten Reparaturkosten wurden vollumfänglich zugesprochen. Ein Auswahlverschulden konnte dem Kläger nicht vorgeworfen werden. Auch ein Verstoß gegen die dem Kläger obliegende Prüfpflicht konnte nicht festgestellt werden. Der Kläger dufte sich auf das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten verlassen, weshalb ihm die konkreten Reparaturkosten zu erstatten sind. Weiterhin wurde dem Kläger Nutzungsausfallentschädigung zugesprochen, ebenso die Kosten für ein Ergänzungsgutachten, welches nach den außergerichtlich vorgetragenen Einwänden des Krafthaftpflichtversicherers in Auftrag gegeben wurde. Der vom LG Ulm verurteilte Krafthaftpflichtversicherer hat Berufung zum OLG Stuttgart eingelegt, die jedoch nach einem richterlichen Hinweis dahingehend, dass bezüglich des Sachverständigen kein Auswahlverschulden vorliegt und die Berufung nicht erfolgreich sein dürfte, zurückgenommen wurde.

  • AG Backnang v. 28.11.2024, Az. 6 C 89/24 – Haftungsproblematik, Überholerunfall Schlagworte: Haftung, Überholer Mehr
    AG Backnang v. 28.11.2024, Az. 6 C 89/24

    Der geschädigte Kläger überholte eine Fahrzeugkolonne. Diese bestand aus einem vorausfahrenden LKW und dem dahinter fahrenden Beklagtenfahrzeug.
    Als sich das klägerische Fahrzeug auf Höhe des Beklagtenfahrzeuges befand, scherte dieses ebenfalls zum Überholen des LKW aus, woraufhin es zur Kollision des sich mitten im Überholvorgang befindlichen klägerischen Fahrzeuges kam.
    Das Amtsgericht Backnang hat dem überholenden Kläger 100%igen Schadensersatz zugesprochen. Ein schuldhafter Sorgfaltspflichtverstoß – so das Amtsbericht Backnang – konnte dem Kläger nicht nachgewiesen werden.
    Der Lenkerin des Beklagtenfahrzeuges konnte hingegen ein Verstoß gegen die Rückschaupflicht angelastet werden. Die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeuges tritt – so das Amtsgericht Backnang – hinter dem schwerwiegenden Sorgfaltspflichtverstoß der Lenkerin des Beklagtenfahrzeuges vollumfänglich zurück.

Publikationen

Unsere Urteile wurden insbesondere in Fachzeitschriften und Newslettern für das Verkehrsrecht veröffentlicht:

  • Unfallregulierung effektiv
  • Verkehrsrecht aktuell
  • Newsletter BVSK
  • Diverse weitere Fachzeitschriften

Mandantenstimmen: Zufriedenheit Schwarz auf Weiß!

Wir setzen uns täglich mit großem Engagement für unsere zahlreichen Mandanten ein. Und trotz der Vielzahl an Fällen, die für uns ein hohes Arbeitspensum mit sich bringt, garantieren wir konstant hohe Qualität – und kämpfen in jedem Fall dafür, das Maximum für unsere Mandanten herauszuholen. Ein Grundsatz der sich lohnt. Ihr Feedback gibt uns Recht:

Kontakt: Berührungsängste gibt es nicht!

Ein Kontakt, der sich lohnt
Wenn Sie konkrete Unterstützung benötigen oder allgemeine Fragen zur Kanzlei, zu unseren Leistungen oder zu unseren Stellenangeboten haben, sind wir gerne für Sie da. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail.
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