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Wir kämpfen für Ihr Recht.

und leisten viel für Sie

Willkommen bei Schwarz Rechtsanwälte:
Ihre Experten für Verkehrsrecht!

„Schwarz Rechtsanwälte“ ist eine im Jahr 2005 gegründete und auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei in Süddeutschland.

Die im schwäbischen Weißenhorn ansässige Kanzlei hat sich im Laufe der Jahre zu einer festen Größe im Verkehrsrecht entwickelt, was sich auch in zahlreichen veröffentlichten Gerichtsentscheidungen bestätigt.



Unser Team: tierisch gut, unglaublich stark!

Unser Team setzt sich kompetent, engagiert und partnerschaftlich für Ihre Belange ein. Es besteht unter anderem aus Rechtsanwälten sowie Sachbearbeitern für Unfallschadenregulierung, die ausschließlich im Bereich des Verkehrsrechts tätig sind.

Als Mandant profitieren Sie von unserem fundierten Fachwissen und dem absoluten Willen, Ihre Interessen erfolgreich durchzusetzen – gekonnt, mit Fingerspitzengefühl und wenn’s sein muss auch mit harten Bandagen.

Karriere: Durchbeißen ist Pflicht!

Sie begeistern sich wie wir für Verkehrsrecht oder haben bereits Erfahrungen in diesem spannenden Rechtsgebiet gesammelt? Der Erfolg Ihrer Mandanten ist Ihnen ebenso wichtig, wie Ihre eigene Karriere? Und Sie haben Spaß, in einem starken Team mit engagierten, freundlichen Kollegen täglich Höchstleistungen zu vollbringen und bei erfahrenen Profis dazu zu lernen?

Dann passen Sie zu uns und wir sollten uns kennenlernen. Denn mit unserer Kanzlei wächst auch die Anzahl unserer Mandanten und deshalb brauchen wir Sie als Verstärkung.

Neben Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen suchen wir auch regelmäßig Rechtsanwaltsfachangestellte, Referendare, Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen sowie Auszubildende.

Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung zu Händen der Frau Rechtsanwältin Schwarz per E-Mail an: schwarz at schwarz-weissenhorn dot de

Aktuelle Stellenangebote

  • Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (m/w/d)
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  • Referendarin / Referendar (m/w/d)
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  • Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter (m/w/d)
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Formularcenter: ein Service, der vieles leichter macht!

Von allgemeinen Formularen bis zu speziellen Formularen zum Verkehrsrecht – hier finden Sie alles, was Ihnen und uns dabei hilft, Prozesse zu vereinfachen, unsere Zusammenarbeit effizienter zu gestalten und Ihnen schneller zu Ihrem Recht zu verhelfen. Laden Sie sich einfach die entsprechenden Formulare herunter.

Urteile & Publikationen: Voller Einsatz zahlt sich aus!

Urteile

Recht zu haben ist eine Sache, Recht zu bekommen eine ganz andere. Wie erfolgreich wir die Interessen unserer Mandanten vertreten und ihr Recht auch vor Gericht erstreiten, zeigen die erstrittenen Urteile:

  • AG München v. 09.08.2023, Az. 332 C 13019/22 – Fahrschulmietfahrzeugkosten Schlagworte: Mietwagen, Fahrschule, Fahrschulmietfahrzeugkosten Mehr
    AG München v. 09.08.2023, Az. 332 C 13019/22

    Das Amtsgericht München hat restliche Fahrschulmietfahrzeugkosten vollumfänglich zugesprochen.

    Abgerechnet wurde eine Tagespauschale in Höhe von netto € 86,60 sowie eine Kilometerpauschale von netto € 0,57 pro Kilometer, Kosten für Zustellung und Abholung in Höhe von netto € 368,20 sowie Kosten für die Haftungsreduzierung in Höhe von netto € 47,70 / Tag. Weiterhin wurde die Nutzung als Fahrschulfahrzeug mit täglich netto € 45,00 abgerechnet. Eine 10%ige Eigenersparnis wurde berücksichtigt. Nicht zu beanstanden ist lt. Auffassung des Amtsgerichts München, dass nicht auf ein anderes Fahrzeugmodell ausgewichen wurde, d.h. dass vorliegend ein dem Fahrschulfahrzeug entsprechendes Mietfahrzeug (vorliegend Audi A3) angemietet wurde.

  • AG Ulm v. 22.06.2023, Az. 6 C 1429/22 – Haftungsproblematik, Reparaturkosten Schlagworte: Haftung, Reparaturkosten, Arbeitsplatzwechsel zur Lackiererei (Verbringungskosten), Reinigungskosten, Kleinersatzteilpauschale, Entsorgungskosten, UPE-Aufschläge, Sicherheitsmaßnahmen für Ofentrocknung, elektronische Farbtonfindung Mehr
    AG Ulm v. 22.06.2023, Az. 6 C 1429/22

    Das Amtsgericht Ulm hat nach durchgeführter Beweisaufnahme dem Unfallgeschädigten 100%igen Schadensersatz zugesprochen.

    Außergerichtlich wurden die geltend gemachten Netto-Reparaturkosten ebenso der Höhe nach gekürzt. Der Schätzung war (unstreitig) eine markengebundene Fachwerkstatt für ein Fahrzeug des Herstellers Audi im Raum Ulm zugrunde zu legen.

    Es wurden – bis auf die Desinfektionskosten – folgende gekürzte Positionen bei fiktiver Abrechnung vollumfänglich zugesprochen: Arbeitsplatzwechsel zur Lackiererei (Verbringungskosten), Reinigungskosten, Kleinersatzteilpauschale, Entsorgungskosten, UPE-Aufschläge, Sicherheitsmaßnahmen für Ofentrocknung, elektronische Farbtonfindung. Zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung am 04.05.2023 waren sämtliche Coronamaßnahmen aufgehoben, weshalb diese nicht zugesprochen wurden.

  • AG Dortmund v. 26.05.2023, Az. 425 C 8266/22 – Haftung Schlagworte: Haftung, falsche Reaktion Mehr
    AG Dortmund v. 26.05.2023, Az. 425 C 8266/22

    Das Amtsgericht Dortmund hat restliche 25% des der Klägerin entstandenen Schadens zugesprochen, nachdem außergerichtlich die Krafthaftpflichtversicherung des Verursachers 75% regulierte.

    Der Lenker des klägerischen Fahrzeuges musste auf der Autobahn verkehrsbedingt anhalten und sah das Beklagtenfahrzeug mit hoher Geschwindigkeit von hinten an das Stauende herannahen.

    Er lenkte nach links, um eine voraussichtlich folgenschwere Heckkollision mit Personenschaden zu vermeiden und im Rahmen dieses Ausweichmanövers touchierte das klägerische Fahrzeug die linke Leitplanke, wodurch das Fahrzeug etwas beschädigt wurde.

    Das Amtsgericht Dortmund ist der Auffassung, dass das Verschulden des Fahrers des Beklagtenfahrzeuges so schwer wiegt, dass eine Mithaftung der Klägerin durch das reflexartige Ausweichmanöver zum Schutz von Leib und Leben nicht in Betracht kommt.

    Bezüglich der Schadenhöhe erfolgte eine Verständigung der Parteien, was die Kostenquote zur Folge hatte.

Publikationen

Unsere Urteile wurden insbesondere in Fachzeitschriften und Newslettern für das Verkehrsrecht veröffentlicht:

  • Unfallregulierung effektiv
  • Verkehrsrecht aktuell
  • Newsletter BVSK
  • Diverse weitere Fachzeitschriften

Mandantenstimmen: Zufriedenheit Schwarz auf Weiß!

Wir setzen uns täglich mit großem Engagement für unsere zahlreichen Mandanten ein. Und trotz der Vielzahl an Fällen, die für uns ein hohes Arbeitspensum mit sich bringt, garantieren wir konstant hohe Qualität – und kämpfen in jedem Fall dafür, das Maximum für unsere Mandanten herauszuholen. Ein Grundsatz der sich lohnt. Ihr Feedback gibt uns Recht:

Kontakt: Berührungsängste gibt es nicht!

Ein Kontakt, der sich lohnt
Wenn Sie konkrete Unterstützung benötigen oder allgemeine Fragen zur Kanzlei, zu unseren Leistungen oder zu unseren Stellenangeboten haben, sind wir gerne für Sie da. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail.
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Tel.: +49 (0) 73 09 / 42 82 0
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