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Wir kämpfen für Ihr Recht.

und leisten viel für Sie

Willkommen bei Schwarz Rechtsanwälte:
Ihre Experten für Verkehrsrecht!

„Schwarz Rechtsanwälte“ ist eine im Jahr 2005 gegründete und auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei in Süddeutschland.

Die im schwäbischen Weißenhorn ansässige Kanzlei hat sich im Laufe der Jahre zu einer festen Größe im Verkehrsrecht entwickelt, was sich auch in zahlreichen veröffentlichten Gerichtsentscheidungen bestätigt.



Unser Team: tierisch gut, unglaublich stark!

Unser Team setzt sich kompetent, engagiert und partnerschaftlich für Ihre Belange ein. Es besteht unter anderem aus Rechtsanwälten sowie Sachbearbeitern für Unfallschadenregulierung, die ausschließlich im Bereich des Verkehrsrechts tätig sind.

Als Mandant profitieren Sie von unserem fundierten Fachwissen und dem absoluten Willen, Ihre Interessen erfolgreich durchzusetzen – gekonnt, mit Fingerspitzengefühl und wenn’s sein muss auch mit harten Bandagen.

Karriere: Durchbeißen ist Pflicht!

Sie begeistern sich wie wir für Verkehrsrecht oder haben bereits Erfahrungen in diesem spannenden Rechtsgebiet gesammelt? Der Erfolg Ihrer Mandanten ist Ihnen ebenso wichtig, wie Ihre eigene Karriere? Und Sie haben Spaß, in einem starken Team mit engagierten, freundlichen Kollegen täglich Höchstleistungen zu vollbringen und bei erfahrenen Profis dazu zu lernen?

Dann passen Sie zu uns und wir sollten uns kennenlernen. Denn mit unserer Kanzlei wächst auch die Anzahl unserer Mandanten und deshalb brauchen wir Sie als Verstärkung.

Neben Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen suchen wir auch regelmäßig Rechtsanwaltsfachangestellte, Referendare, Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen sowie Auszubildende.

Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung zu Händen der Frau Rechtsanwältin Schwarz per E-Mail an: schwarz at schwarz-weissenhorn dot de

Aktuelle Stellenangebote

  • Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (m/w/d)
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  • Referendarin / Referendar (m/w/d)
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  • Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter (m/w/d)
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  • Auszubildende/r Rechtsanwaltsfachangestellte/r (m/w/d)
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Formularcenter: ein Service, der vieles leichter macht!

Von allgemeinen Formularen bis zu speziellen Formularen zum Verkehrsrecht – hier finden Sie alles, was Ihnen und uns dabei hilft, Prozesse zu vereinfachen, unsere Zusammenarbeit effizienter zu gestalten und Ihnen schneller zu Ihrem Recht zu verhelfen. Laden Sie sich einfach die entsprechenden Formulare herunter.

Urteile & Publikationen: Voller Einsatz zahlt sich aus!

Urteile

Recht zu haben ist eine Sache, Recht zu bekommen eine ganz andere. Wie erfolgreich wir die Interessen unserer Mandanten vertreten und ihr Recht auch vor Gericht erstreiten, zeigen die erstrittenen Urteile:

  • AG München v. 24.01.2024, Az. 3222 C 19978/23 – Reparaturkosten, Mietwagenkosten Schlagworte: Reparaturkosten, Mietwagenkosten Mehr
    AG München v. 24.01.2024, Az. 3222 C 19978/23

    Das Amtsgericht München hat restliche, konkret angefallene Reparaturkosten vollumfänglich zugesprochen – Zug-um-Zug gegen Abtretung der Ansprüche der Geschädigten gegen das reparierende Autohaus.
    Dabei hat das Amtsgericht München Bezug genommen auf die neusten Entscheidungen des BGH vom 16.01.2024.
    Bei den Mietwagenkosten – so das Amtsgericht München – kommt es im konkreten Fall nicht darauf an, ob es sich bei dem Mietfahrzeug um ein Selbstfahrervermietfahrzeug handelt oder nicht.
    Die Klägerin hatte die restlichen Reparaturkosten sowie restlichen Mietwagenkosten in Vorleistung bezahlt.

  • AG Neu-Ulm v. 17.01.2024, Az. 7 C 684/23 – Reparaturkosten Schlagworte: Reparaturkosten Mehr
    AG Neu-Ulm v. 17.01.2024, Az. 7 C 684/23

    Das Amtsgericht Neu-Ulm hat restliche, konkret angefallene Reparaturkosten vollumfänglich zugesprochen – Zug-um-Zug gegen Abtretung der Ansprüche des Geschädigten gegen das reparierende Autohaus.
    Der Kläger hatte die Reparaturkosten nicht in Vorleistung bezahlt.
    Das Amtsgericht Neu-Ulm hat sich auf den Grundsatz des Werkstattrisikos bezogen. Die Indizwirkung der unbezahlten Rechnung wurde bestätigt.
    Die zur Abrechnung gebrachten Kosten für Corona-Schutzmaßnahmen wurden nicht zugesprochen.

  • AG Ehingen v. 23.01.2024, Az. 3 C 277/22 – Schmerzensgeld Schlagworte: Schmerzensgeld, HWS-Distorsion Mehr
    AG Ehingen v. 23.01.2024, Az. 3 C 277/22

    Der Kläger macht einen Anspruch auf Erstattung des erlittenen Personenschadens nebst damit verbundenen materiellen Schadenspositionen geltend.
    Der vom Gericht beauftragte Sachverständige hat eine HWS-Distorsion QTF 2 bestätigt, woraufhin das Amtsgericht Ehingen ein Schmerzensgeld in Höhe von € 500,00 als angemessen erachtet hat.
    Eine Arbeitsunfähigkeit von 2 Wochen wurde bestätigt, ebenso eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 10% für weitere zwei Wochen.

Publikationen

Unsere Urteile wurden insbesondere in Fachzeitschriften und Newslettern für das Verkehrsrecht veröffentlicht:

  • Unfallregulierung effektiv
  • Verkehrsrecht aktuell
  • Newsletter BVSK
  • Diverse weitere Fachzeitschriften

Mandantenstimmen: Zufriedenheit Schwarz auf Weiß!

Wir setzen uns täglich mit großem Engagement für unsere zahlreichen Mandanten ein. Und trotz der Vielzahl an Fällen, die für uns ein hohes Arbeitspensum mit sich bringt, garantieren wir konstant hohe Qualität – und kämpfen in jedem Fall dafür, das Maximum für unsere Mandanten herauszuholen. Ein Grundsatz der sich lohnt. Ihr Feedback gibt uns Recht:

Kontakt: Berührungsängste gibt es nicht!

Ein Kontakt, der sich lohnt
Wenn Sie konkrete Unterstützung benötigen oder allgemeine Fragen zur Kanzlei, zu unseren Leistungen oder zu unseren Stellenangeboten haben, sind wir gerne für Sie da. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
SCHWARZ Rechtsanwälte
Herzog-Georg-Straße 5
89264 Weißenhorn
Tel.: +49 (0) 73 09 / 42 82 0
Fax: +49 (0) 73 09 / 42 82 222
E-Mail: kanzlei at schwarz-weissenhorn dot de
Ihr Weg zu SCHWARZ Rechtsanwälte:
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